Impressum

Sandra Bahl
Hauptstraße 21
94339 Leiblfing
Mobil: +49 160 99747357
Tel.: +49 9427 9592107
E-Mail: [email protected]

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines/ Geltungsbereich 

 

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Sandys Eventverleih. Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“, Sandys Eventverleih als „Verleiher“ bezeichnet.
  2. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher  Verträge und Vereinbarungen - in mündlicher wie auch in schriftlicher Form - zwischen dem Kunden und dem Verleiher. 
  3. Alle Mietartikel sind Eigentum von Sandys Eventverleih.

 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang 

 

  1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Leistungen des Verleihers erklärt der Kunde in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
  2. Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn der Kunde eine Anzahlungsrechnung mit den angegebenen Mietartikeln vom Verleiher erhält und innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist eine Anzahlung von 40 % (abhängig vom gebuchten Mietverhältnis) der Mietgebühr auf das Bankkonto von Sandys Eventverleih überweist. Alternativ ist eine Zahlung per Paypal (Waren und Dienstleistungen) nach Vereinbarung möglich.
  3. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.
  4. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden und endet mit Rückgabe an den Verleiher. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.

 

§ 3 Preise 

 

  1. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise nach § 19 Abs. 1 UStG aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung ohne Umsatzsteuer.
  2. Die Mietpreise werden auf Anfrage festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
  3. Kostenvoranschläge werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Berechnung erfolgt nach Vorlage einer verbindlichen Auftragsbestätigung.
  4. Die vom Verleiher zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweils vertraglichen Vereinbarung abgerechnet. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden müssen zusätzlich vergütet werden.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen 

 

  1. Bei Vertragsabschluss ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 40 % der Mietgebühr auf das Bankkonto von Sandys Eventverleih zu überweisen oder nach Vereinbarung per Paypal (Waren und Dienstleistungen) zu bezahlen.
  2. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann die Verleihung der Artikel nicht gewährleistet werden.
  3. Die Kaution wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.
  4. Die restlichen 60 % Mietgebühr und Kaution werden,  eine Woche vor vereinbartem Abholdatum mit gestellter Endrechnung fällig.

 

§ 5 Mietbedingungen 

 

  1. Die Mietgegenstände werden dem Kunden nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände ist nicht erlaubt.
  2. Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 6 Tagen, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. 
  3. Wenn der Kunde die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Kunde den Verleiher spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Für jeden darauffolgenden Tag ist der Verleiher berechtigt eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen. (zzgl. 30,00 €) Zudem können Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

 

§ 7 Haftung 

 

  1. Bei einem Defekt oder einer Beschädigung der Mietware wird der Wiederbeschaffungswert dem Kunden in Rechnung gestellt. Gleiches gilt bei einem Verlust der Ware z.B. durch Diebstahl. 
  2. Ist die Mietware stark verschmutzt, werden die zusätzlichen Reinigungskosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
  3. Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die angemieteten Gegenstände in Empfang nimmt. Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle Schäden, die aus der Benutzung der angemieteten Gegenstände resultieren (bis zur Rückgabe).
  4. Der Kunde haftet dem Verleiher gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Verleiher geltend machen.

 

§ 8 Rücktritt/ Kündigung 

 

  1. Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.
  2. Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichem Grund bleibt unberührt.
  3. Der Kunde kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig. Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch den Verleiher verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde dem Verleiher die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/ des Rücktritts entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Schadensersatz in folgender Höhe zu leisten:
  • bei Stornierung nach Vertragsschluss: 25% der Miethöhe
  • bei Stornierung ab 21 Tagen vor Mietbeginn: 70% der Miethöhe
  • bei Stornierung ab 14 Tagen vor Mietbeginn: 80% der Miethöhe
  • bei Stornierung am Veranstaltungstag: 95% der Miethöhe

 

§ 9 Schriftform/ Salvatorische Klausel 

 

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.